Das gilt es zu beachten, wenn man Social Media für die Eigen-/Praxiswerbung nutzt

Dozent: Dr. jur. Anette Oberhauser

In der sozialen Medien ist es wichtig das Heilmittelwerbegesetz einzuhalten daneben gibt es weitere Bestimmungen, wie z.B. die Pflicht zur Kennzeichnung von Werbung oder privaten Inhalten. In dieser Fortbildung soll Ihnen gezeigt werden, wie man beide Welten des Werberechts und der Sondervorschriften für soziale Medien unter einen Hut bringt

Zeitpunkt
07.09.2022 19:00
ca. 90 Minuten

Buchungsgebühr
Premium: 11,90 CHF
Basis-Plus: 33,90 CHF
Basis: 33,90 CHF

Nutzen Sie Social Media zur Werbung oder Patientenkommunikation?  Dann ist diese Fortbildung für Sie mehr als Gold wert!

Aus der Reihe Rechtssicherheit für die Praxis ( siehe auch Mediathek) 
Dr. Anette Oberhauser ist renomierte Fachanwältin für Medizinrecht, die sich mit Ihrer Kanzlei auf die Vertretung und Beratung naturheilkundlich arbeitender Therapeuten spezialisiert hat. 

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07.09.2022 19:00
ca. 90 Minuten

Buchungsgebühr
Premium: 11,90 CHF
Basis-Plus: 33,90 CHF
Basis: 33,90 CHF

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