Behandlungsvertrag und das Patientenrechtegesetz

Dozent: Dr. jur. Anette Oberhauser

Was sollte und muss aktuell in einem Behandlungsvertrag stehen, damit Sie abgesichert sind. Verträge werden dazu gemacht, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden! Machen Sie sich rechtssicher!

Der Beitrag ist ausgerichtet auf die Heilpraktiker Praxis. Alle Hinweise und Tipps die nicht speziell die Problematik des HP betreffen, können problemlos in die Ärztliche Praxis übertragen werden.

Ein weiterer wertvoller Beitrag in unserer  Fortbildungsreihe "Rechtssicherheit für die Praxis"

Dr. Anette Oberhauser ist renomierte Fachanwältin für Medizinrecht, die sich mit Ihrer Kanzlei auf die Vertretung und Beratung naturheilkundlich arbeitender Therapeuten spezialisiert hat. 
Buchungsgebühr
Premium : 10,90 CHF
Basis-Plus : 32,90 CHF
Basis : 32,90 CHF

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