Es geht in dieser Fortbildung um die juristische und steuerliche Betrachtung des 2ten Standbeines Präventionsleistungen und ähnlich gelagerten Einkommens. Fast jede NHK Praxis bietet Dienstleistungen und Produkte ausserhalb der therapeutischen Tätigkeit an. Der Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln, Yoga-Stunden, Fastengruppen, Vorträge vor Laien, Vorträge vor Kollegen sind nur ein kleine Auswahl. Steuerliche Abgrenzung ist ein Problem. Doch was ist hier rechtlich zu beachten, damit aus dem Zusatzeinkommen bzw nicht-therapeutischen Einkommen kein böser Fallstrick wird.
Frau Dr. jur. Anette Oberhauser ist renomierte Fachanwältin für Medizinrecht, die sich mit Ihrer Kanzlei auf die Vertretung und Beratung naturheilkundlich arbeitender Therapeuten spezialisiert hat.
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Aus der Fortbildungsreihe "Rechtssicherheit für Ihre Praxis"
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